Deine Scheidung
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Infobroschüre
Alles Wichtige rund um deine Scheidung findest du auf dieser Seite kompakt zusammengefasst.
Persönliches Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
sofern bei dir eine Trennung oder Scheidung bzw. Auflösung deiner Lebenspartnerschaft ins Haus steht, hast du sicher viele Fragen: Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich überhaupt scheiden lassen? Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab und muss ich zwingend zu einem Scheidungstermin vor Gericht erscheinen? Welche Kosten kommen auf mich zu?
In der nachfolgenden Infobroschüre findest du alle wichtigen Informationen, die du im Zusammenhang mit einer Scheidung wissen musst.
Unser Ziel ist es, dir das Thema so weit wie möglich abzunehmen und das Scheidungsverfahren als Dienstleistung für dich durchzuführen.
Wir leiten alles Erforderliche für dich in die Wege und begleiten dich Schritt für Schritt durch dein Scheidungsverfahren.
Solltest du noch weitere Fragen haben, kontaktiere uns gerne jederzeit per E-Mail oder Telefon.
Herzliche Grüße
Voraussetzungen für deine Scheidung
Du hast sicher schon einmal von dem sogenannten Trennungsjahr gehört. Dieses ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung. Der Gesetzgeber vermutet unwiderlegbar, dass die Ehe bei einer einjährigen Trennungszeit als gescheitert gilt, sofern beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer der Ehegatten die Scheidung beantragt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Zunächst muss also eine Trennung stattfinden, ab der das Trennungsjahr zu laufen beginnt. Sofern du und dein Ehegatte sich einvernehmlich trennen, könnt ihr das Datum für die Trennung frei festlegen. Sofern der Trennungswille nur von einem Ehegatten ausgeht, muss die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten rechtssicher, d.h. am besten schriftlich, mitgeteilt werden. In diesem Fall reicht eine kurze schriftliche Trennungsmitteilung mit Datum und Unterschrift, mittels der die Trennung im Zweifel nachgewiesen werden kann. Hebe dir in diesem Fall unbedingt eine Kopie des Schreibens auf.
Für eine Trennung ist es nicht zwingend erforderlich, dass einer der beiden Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung von „Tisch und Bett“ stattfinden, d.h. ihr dürft in diesem Fall nicht mehr gemeinsam nächtigen, wirtschaften und für den anderen Ehegatten einkaufen, kochen oder putzen.
Die Scheidung kann dann nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. frühestens nach einer 10-monatigen Trennungszeit von einem der Ehegatten über eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt bei Gericht beantragt werden, denn entscheidend ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt des Scheidungstermins abgelaufen ist. Da ein Scheidungsverfahren mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann, kann das Scheidungsverfahren bereits früher gestartet werden, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.
Wie schon erwähnt, ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Scheidung beantragt und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. In diesem Fall muss nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten sein und der zustimmende Ehegatte benötigt keine eigene Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt. Dies ist die kostengünstigste Variante und bei einer einvernehmlichen Scheidung zu empfehlen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt in rechtlicher Hinsicht nicht beide Ehegatten, sondern nur einen Ehegatten vertreten kann – in diesem Fall den antragstellenden Ehegatten. Selbstverständlich steht es dem anderen Ehegatten frei, eine eigene Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt für die Scheidung zu beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten hat er selbst zu tragen.
Welches Recht ist anzuwenden?
Sofern beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige sind und mindestens ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, gilt deutsches Recht.
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehegatten sowie Wohnorten im Ausland muss im Einzelfall geprüft werden, welches Recht für deine Scheidung zur Anwendung kommt.
Welches Gericht ist für deine Scheidung zuständig?
Wenn du und dein Ehegatte gemeinsame minderjährige Kinder habt, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern wohnt.
Habt ihr keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort der Ehegatten zuständig.
Sofern im Zuge der Trennung beide Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen sind, ist der Wohnort des Ehegatten entscheidend, gegen den sich der Scheidungsantrag richtet.
Ablauf und Dauer deines Scheidungs-
verfahrens
Das Scheidungsverfahren beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht. Ein Scheidungsantrag kann nur von einer zugelassenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
Innerhalb von 1-3 Wochen bestimmt das Gericht ein Aktenzeichen für dein Scheidungsverfahren und setzt den vorläufigen Verfahrenswert durch Beschluss fest. Der sich daraus ergebende Gerichtskostenvorschuss wird direkt von der zuständigen Landesjustizkasse in Rechnung gestellt.
Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Scheidungsantrag deinem Ehegatten zugestellt. Dein Ehegatte hat dann 2 Wochen Zeit, sich zu dem Scheidungsantrag zu äußern. Bei Zustimmung kann dein Ehegatte einen kurzen 2-Zeiler an das Gericht schicken und seine Zustimmung erklären. Wenn innerhalb der 2-Wochen-Frist keine Äußerung erfolgt, gilt dies automatisch als Zustimmung.
Anschließend verschickt das Gericht an beide Ehegatten ein Formular zum Versorgungsausgleich. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe von den Ehegatten erwirtschafteten Rentenpunkte jeweils hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich ist vom Gesetz vorgesehen und wird bei einer Scheidung automatisch von Amts wegen durchgeführt. Nachdem beide Ehegatten in dem Formular Ihre gesetzliche Rentenversicherungsnummer und etwaige berufliche oder private Altersvorsorgeverträge angegeben haben, holt das Gericht bei den jeweiligen Versorgungsträgern Auskunft ein über die während der Ehezeit angesammelten Rentenanwartschaften. Die Auskunftseinholung kann je nach Anzahl der Anwartschaften und Arbeitsgeschwindigkeit der Versorgungsträger einige Zeit in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß dauert die Auskunftseinholung 3-6 Monate. Sobald sämtliche Auskünfte vorliegen, berechnet das Gericht den konkreten Versorgungsausgleich und bestimmt einen Scheidungstermin.
Der Scheidungstermin vor Gericht selbst ist dann nur noch reine Formsache. Beide Ehegatten müssen zu diesem Termin persönlich erscheinen. Wir begleiten dich selbstverständlich zu diesem Termin und führen dich hindurch. Insgesamt dauert ein Scheidungstermin in der Regel 10-15 Minuten.
Scheidungstermin vor Gericht
Im Scheidungstermin vor Gericht wird der Scheidungsantrag von deiner anwaltlichen Vertretung noch einmal persönlich gestellt. Du und dein Ehegatte werden von einer Richterin oder einem Richter persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört.
Ihr müsst jeweils das Heiratsdatum und das Trennungsdatum angeben und bestätigen, dass ihr Eure Ehe für gescheitert haltet und geschieden werden möchtet. Für die abschließende Bestimmung des Verfahrenswertes müsst ihr Euer aktuelles Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Eure wesentlichen Vermögenswerte angeben, wobei hier Bezug auf die Angaben im Scheidungstermin genommen werden kann. Wir führen dich selbstverständlich durch diesen Termin und unterstützen dich bei diesen Angaben.
Anschließend wird kurz der im Voraus berechnete Versorgungsausgleich besprochen und dann die Scheidung ausgesprochen.
Insgesamt dauert ein Scheidungstermin in der Regel etwa 10-15 Minuten.
Wann ist deine Scheidung rechtskräftig?
Grundsätzlich kann gegen den Scheidungsbeschluss innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.
Sofern beide Ehegatten im Scheidungstermin anwaltlich vertreten sind, kann auf dieses Rechtsmittel wirksam verzichtet werden, sodass die Scheidung mit Ausspruch sofort rechtskräftig wird.
Sofern nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist, kann der Rechtsmittelverzicht nicht einseitig erklärt werden. Die Scheidung wird dann automatisch 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Beteiligten rechtskräftig, sodass du ab diesem Zeitpunkt offiziell geschieden bist.
Scheidungskosten
Die Kosten für deine Scheidung setzen sich aus Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen. Die jeweiligen Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der von dem zuständigen Familiengericht festgesetzt wird.
Der Berechnung des Verfahrenswertes liegt eine deutschlandweite Formel zugrunde. Danach ist das 3-fache Nettoeinkommen, das du und dein Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung zusammen erzielen, maßgeblich. Dabei wird für jedes minderjährige Kind ein Freibetrag von 250,00 EUR abgezogen.
Hinzu kommt für die Durchführung des Versorgungsausgleiches mindestens der gesetzliche Mindestverfahrenswert von 1.000,00 EUR. Bei konkreter Durchführung des Versorgungsausgleiches wird für jedes auszugleichende Rentenanrecht 1/10 (ein Zehntel) des Verfahrenswertes der Scheidung hinzugerechnet.
Bei größeren Vermögenswerten über einem Freibetrag von insgesamt 120.000,00 EUR werden 5% der schuldenfreien Vermögenswerte in den Gesamtverfahrenswert eingerechnet.
Nach Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht erhebt die zuständige Landesjustizkasse einen Gerichtskostenvorschuss auf Basis des vorläufigen Verfahrenswertes. Nach Abschluss des Verfahrens werden die tatsächlichen Gerichtskosten unter Anrechnung des einbezahlten Vorschusses abgerechnet.
Auch wir rechnen auf Basis des vorläufigen Verfahrenswertes die vorläufigen Anwaltsgebühren für die Durchführung deines Scheidungsverfahrens nach Einreichung des Scheidungsantrages als Vorschuss ab. Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens werden die konkreten Anwaltsgebühren unter Anrechnung des bezahlten Vorschusses abgerechnet.
Folgesachen deiner Scheidung
Im Zusammenhang mit einer Scheidung können und müssen – je nach den Umständen des Einzelfalles – die Themen Unterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung geklärt werden. Wichtig zu wissen ist dabei jedoch, dass sämtliche sogenannte Folgesachen einer Scheidung in rechtlicher Hinsicht separat von der Scheidung zu betrachten sind und nicht automatisch mit der Scheidung im Scheidungsverfahren geklärt werden.
Die Folgesachen einer Scheidung werden bei Bedarf bestenfalls außergerichtlich unter Hinzuziehung einer anwaltlichen Vertretung parallel zur Scheidung geklärt. Sofern außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, können die Folgesachen auch gerichtlich geklärt werden. Hierzu ist jedoch ein eigener gerichtlicher Antrag erforderlich.

Deine Vorteile
Da das Thema Scheidung ohnehin emotional belastend ist, bieten wir dir mit unserem Scheidungsservice eine so angenehm wie mögliche Abwicklung und Durchführung, mit so wenig Aufwand wie möglich an.
Du musst dir nicht extra einen Tag frei nehmen für den Anwaltsbesuch. Vielmehr kannst du deine Scheidung wann immer du möchtest bequem von zu Hause aus beauftragen und in einer ruhigen Minute die für uns erforderlichen Angaben machen – wir erledigen dann den Rest für dich.
Auch während des laufenden Scheidungsverfahrens musst du nicht ständig mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt kommunizieren. Wir halten dich bei Bedarf über den Verfahrensfortschritt auf dem Laufenden und informieren dich immer über die nächsten Schritte. Selbstverständlich stehen wir dir aber auch als Gesprächspartner jederzeit zur Verfügung, falls du irgendwelche Fragen zu deiner Scheidung haben solltest.
Wir garantieren dir zudem, dass deine Scheidung für dich so kostengünstig wie möglich vollzogen wird, denn es werden von uns nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Daneben werden keine zusätzlichen oder versteckten Kosten in Rechnung gestellt.
Wir verstehen uns in dieser schwierigen Lebenslage als starker Partner an deiner Seite!